Anpassungslehrgang
Ein zweites Fach für das Lehramt nachstudieren (Anpassungslehrgang)
Falls Sie in einem anderen Land einen Lehramtsabschluss mit einem Unterrichtsfach erworben haben, können Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen Antrag auf Anerkennung dieses Abschlusses stellen. Wenn Ihnen das Fach von der Senatsverwaltung anerkannt wurde und Ihnen in einem Schreiben die Möglichkeit empfohlen wird, ein zweites Schulfach nachzustudieren, können Sie das an der Freien Universität tun.
Bitte immatrikulieren Sie sich unter Vorlage des Schreibens der Senatsverwaltung für das gewünschte Fach in den Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption und geben Sie dabei an: „Erstfach vorhanden“. Es ist möglich, dass Ihnen nach der Immatrikulation Leistungen für das gewünschte Fach anerkannt werden können (für Muttersprachler/innen z. B. die sprachpraktischen Anteile des Studiums) – bitte vereinbaren Sie dafür mit mir einen Sprechstundentermin und bringen alle Unterlagen aus Ihrem Studium und ggf. weitere Qualifikationsnachweise mit.
Im Rahmen dieses Studiums sind keine Veranstaltungen aus den Erziehungswissenschaften vorgesehen.
Ein drittes Fach für das Lehramt (nach-)studieren
Derzeit besteht im Land Berlin für das Lehramt Gymnasium/ISS leider nicht die Möglichkeit, im Rahmen eines Regel-Studiums einen Abschluss (MA of Education) in drei Schulfächern zu erwerben.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, parallel oder nacheinander in zwei Studiengängen immatrikuliert zu sein, dort entsprechende Leistungen und damit zwei Abschlüsse zu erwerben. Es ist möglich, sich im zweiten Studiengang die Leistungen für eines der im anderen Studiengang erworbenen Fächer sowie für Erziehungswissenschaften anerkennen zu lassen, so dass man diese nicht „doppelt“ studieren muss.
Außerdem besteht die – juristisch jedoch nicht abgesicherte – Praxis, 60 Leistungspunkte (LP) in einem weiteren Schulfach, davon 7 LP in Fachdidaktik, zu erwerben. Diese Leistungen müssen entweder über ein Transcript of Records oder über eine von einem/einer Hochschullehrer/in bestätigte Leistungsübersicht nachgewiesen werden. Nach dem Erwerb des 2. Staatsexamens kann mit dieser Bescheinigung bei der Senatsverwaltung ein Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen als 3. Schulfach gestellt werden. Ehemalige Studierende berichten von erfolgreichen Einzelfallentscheidungen.
Voraussetzung für den Erwerb der Leistungspunkte ist eine Immatrikulation in den Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption. Da hierbei jedoch nur ein Fach studiert wird, kann kein BA-Abschluss erworben werden, wohl aber die für das Transcript bzw. die Bescheinigung notwendigen Leistungspunkte.
Es ist möglich, dass Ihnen Leistungen für das gewünschte Fach anerkannt werden können (für Muttersprachler/innen z. B. die sprachpraktischen Anteile des Studiums) – bitte vereinbaren Sie dafür mit mir einen Sprechstundentermin und bringen alle Unterlagen aus Ihrem Studium und ggf. weitere Qualifikationsnachweise (auch aus anderen Studienfächern) mit.
Berlin, den 08.05.2020
Prof. Dr. Daniela Caspari
Hier finden sie die Informationen als PDF-Dokument.




