Springe direkt zu Inhalt

Merkblatt Studienleistungen Auslandssemester

Merkblatt Studienleistungen Auslandssemester

Wie viele Semesterwochenstunden?

Wie aus der Studienordnung hervorgeht, müssen im 5. Semester mindestens 18 SWS belegt werden, davon 10 SWS in den Bausteinfächern und 8 SWS im Kernbereich.

Stundenregelung:

In Frankreich dauern die Lehrveranstaltungen in der Regel zwei volle Zeitstunden, nicht wie in Deutschland 90 Minuten. Für Studierende des Frankreichstudiengangs gilt folgende Regel:

1 Zeitstunde (60 Minuten) = 1 SWS

2 Zeitstunden (120 Minuten) = 2 SWS

3 Zeitstunden (180 Minuten) = 4 SWS

Teilnahmenachweis:

Auf dem hellgrünen Zettel (Livret d’études) müssen Sie alle Kurse, die Sie während des Auslandssemesters belegen, notieren und die Teilnahme vom jeweiligen Dozenten durch seine Unterschrift bescheinigen lassen. Die Rückseite ist reserviert für mögliche Anerkennungen der Berliner Dozenten, die über die vorgeschriebenen 18 SWS des fünften Semesters hinausgehen.

Diejenigen, die zwei Semester im  Ausland verbringen, sollten pro Semester ein Livret ausfüllen!

Leistungsnachweise:

Während des Auslandsaufenthalts ist mindestens ein Leistungsnachweis (Schein) zu erbringen!

Einer der beiden Kernbereichscheine im Hauptstudium kann ein Proseminarschein sein. Wer den Proseminarschein im Kernbereich im Ausland erwerben möchte, muss die von der Gastuniversität gestellten Anforderungen an einen Leistungsnachweis erfüllen. Das kann zum Beispiel Referat und Klausur oder eine Hausarbeit sein. 

Diejenigen, die einen Hauptseminarschein im Kernbereich oder in einem Bausteinfach erwerben möchten, wenden sich im Vorfeld an den zuständigen Vertrauensdozenten oder einen anderen Professor, der die Arbeit inhaltlich bewerten kann.

Schwerpunkt im Kernbereich:

Im Hauptstudium kann man sich a) für den Schwerpunkt Sprachwissenschaft, b) für den Schwerpunkt Literaturwissenschaft oder c) für eine gleiche Gewichtung von Literatur- und Sprachwissenschaft entscheiden (siehe §15 der Studienordnung).

Diejenigen, die während ihres Auslandssemesters einen Schein im Sprach- oder Literaturwissenschaft erbringen möchten, sollten dabei folgendes beachten:

a) Wer seinen Schwerpunkt auf das Fach Sprachwissenschaft legen möchte, muss beide Scheine in Sprachwissenschaft schreiben. 

b) Wer seinen Schwerpunkt auf das Fach Literaturwissenschaft legt, schreibt beide Scheine in Literaturwissenschaft.

c) Wer eine gleiche Gewichtung vorzieht, macht einen Schein in Sprach- und einen in Literaturwissenschaft. Mindestens einer der beiden Scheine muss ein Hauptseminarschein sein. Soll die Diplomarbeit in einem Gebiet des Kernbereichs geschrieben werden, so muss in diesem Gebiet der Hauptseminarschein erworben werden.

Wichtige Informationen für den Scheinerwerb auf einen Blick:

1. Das Seminar an der Gastuniversität muss mindestens auf Licence-Niveau liegen (d.h. mindestens drittes Studienjahr).

2. Die angefertigte Arbeit (dies gilt nicht für die besagte Proseminararbeit im Kernbereich!) muss den formalen Anforderungen einer „deutschen“ Hausarbeit entsprechen. Für den Erwerb eines Hauptseminarscheins genügt es nicht, eine Klausur zu schreiben!

3. Die Hausarbeit muss von einem französischen Dozenten korrigiert und benotet werden. Jeder Student der Frankreichstudien muss sich zudem eine Art „Schein“ ausstellen lassen, aus dem die wichtigsten Informationen hervorgehen (Thema des Seminars, Name des Dozenten, Titel und Note der Hausarbeit).

Auch für den Proseminarschein wird ein Schreiben der Gastuniversität benötigt, welches Teilnahme und Note bestätigt.

4. Nach der Rückkehr an die FU, muss jeder Student des Frankreichstudiengangs in die Sprechstunde von Herrn Prof. Trabant (für Pro- und Hauptseminararbeiten im Kernbereich) oder zu den jeweiligen Vertrauensdozenten der Ergänzungsfächer gehen, um die im frankophonen Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen.

5. Denjenigen, die zwei Semester im Ausland verbringen, wird empfohlen (im Hinblick auf die Kürze der verbleibenden zwei Studiensemester), mehr als einen Leistungs-nachweis zu erbringen.

 

Dossier:

Absprache mit den Sprachdozentinnen

 

Weitere Informationen:

Im Frastuga-Büro können Fragebögen älterer Studierender zum Thema Auslandssemester eingesehen werden.