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Auslandspraktikum

Auslandspraktikum

Die Studierenden des Diplomstudiengangs Frankreichstudien sind verpflichtet, während ihres Studiums ein Praktikum in Frankreich oder im frankophonen Ausland zu absolvieren. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt sechs Wochen (bzw. mindestens 230 Stunden).

Es wird empfohlen, das Praktikum direkt an das Auslandssemester in Frankreich anzuschließen. Sie sind in der Ausrichtung des Praktikums frei und sollten dies in erster Linie dazu nutzen, sich über mögliche Berufsfelder zu informieren. Denken Sie daran, dass eine erfolgreiche Praktikumsbewerbung manchmal einen langen Vorlauf von bis zu einem Jahr haben kann.

Finanzielle Unterstützung für Auslandspraktika

1. Förderung vom DAAD

Der DAAD vergibt Kurzzeitstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen. Bewerbungsberechtigt sind Studierende, für die ein Auslandspraktikum zwingend vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen wird, oder in deren Studienfach praktische Erfahrungen im Ausland inhaltlich unabdingbar erforderlich sind.

Infos finden Sie auf www.daad.de.

2. Förderung vom Deutsch-französischen Jugendwerk (DFJW)

Auch das DFJW vergibt Stipendien für studiengebundene Praktika in Frankreich. Informationen zu Voraussetzungen, Förderungshöhe etc. entnehmen Sie bitte der Homepage des DFJW

Wichtig: Die Anträge für Stipendien des DFJW werden vom Büro der Frankreichstudien gestellt. Ein frühzeitige Organisation ist notwendig, da spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn der Antrag gestellt werden muss. Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an uns.

Convention de stage

Französische Arbeitgeber verlangen von ihren Praktikanten in der Regel, dass sie und ihre Heimatuniversität eine  Convention de stage unterzeichnen.

Vergessen Sie nicht, sich um Krankenversicherungsschutz im Ausland kümmern (siehe Artikel 6 der "Convention").

Die "Convention" ist in dreifacher Ausfertigung auszudrucken, auszufüllen und zu unterzeichnen. Für die Freie Universität unterzeichnet der Verwaltungsleiter des Fachbereichs Dr. Matthias Dannenberg, Hittorfstraße 2-4, 14195 Berlin. Anfragen diesbezüglich bitte an Frau Walter (838-52035) oder Frau Tettweiler (838-54448) richten.

Nachweis für das Praktikum

Für die Anmeldung zum Diplom muss jeder Studierende ein Schreiben vorlegen, in dem bestätigt wird, wann, wo und wie lange das Praktikum absolviert wurde. Die "Convention de stage" gilt nicht als Nachweis für das Praktikum!

Weitere Informationen

Im Frankreichstudienbüro können Erfahrungsberichte eingesehen werden.

Wir bitten alle Studierenden des Diplomstudiengangs Frankreichstudien, nach ihrem Auslandspraktikum diesen Fragebogen ausgefüllt an uns zurückzusenden.