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Welche Sprachnachweise werden bei der Bewerbung anerkannt?

Nachweis von Deutschkenntnissen

Hier muss zwischen Bewerbung und Immatrikulation unterschieden werden.
Für eine unbefristete Immatrikulation werden höhere Anforderungen gestellt als für die Bewerbung.

Verbindliche Informationen finden Sie auf den zentralen Bewerbungsseiten der Freien Universität.

Bewerbung: Anerkannte Sprachnachweise für Deutsch auf Niveau DSH-1:
  • TestDaF mit mindestens Niveau 4 in zwei Prüfungsteilen und Niveau 3 in den beiden anderen
  • C1 GER
  • DSH-1
Immatrikulation: Anerkannte Sprachnachweise für Deutsch auf Niveau DSH-2
  • DSH-2 (Standardnachweis) oder Äquivalente:

- TestDaF ab TDN 4 in allen vier Prüfungsteilen (ab 4 x TDN 4)
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
- Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- Sprachdiplom II der KMK mit C 1 in allen Prüfungsteilen
- Feststellungsprüfung des Studienkollegs
- C 2-Zertifikat des Goethe-Instituts

Bitte beachten Sie:

Bewerber, deren Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht der Stufe DSH 2 oder darüber entsprechen, werden von der FU zur DSH-Prüfung eingeladen. Wird diese auf DSH-1 Niveau bestanden, wird der Bewerber befristet immatrikuliert und muss bis spätestens zum Ende des 2. Semesters die DSH 2 Prüfung erfolgreich absolvieren. Ansonsten kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Siehe auch die DSH-Infoseite des FU-Sprachenzentrums. In Ausnahmefällen kann von einem DSH-Nachweis abgesehen werden.


Nachweis von englischen Sprachkenntnissen

Hier wird nicht mehr zwischen Bewerbung und Immatrikulation unterschieden. Die geforderten Kompetenzen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden.

Anerkannte Sprachnachweise für Englisch (B2):
  • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule
  • IELTS 5.0
  • Cambridge Examinations:
    First Certificate (FCE)
    Advanced (CAE)
    Proficiency (CPE)
  • TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet 80
  • UNIcert® II

Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder den USA oder einem dort abgeschlossenen Studium müssen keine weiteren Zeugnisse über Englischkenntnisse zum Nachweis B1 GER und B2 GER vorgelegt werden.