Sprachwissenschaft (M.A.) ab 2025
Ab dem Wintersemester 2025/26 gilt unter Vorbehalt (da noch nicht in Kraft getreten), eine neue Studienordnung, die eine Überarbeitung des bisherigen Studienprogramms widerspiegelt. Der Masterstudiengang wird noch stärker forschungsorientiert sein und einen Fokus auf den sprachwissenschaftlichen Methoden haben. Hierzu gehört bspw. auch, dass die Studierenden sich mit den Grundlagen der Statistik für die Sprachwissenschaft auseinandersetzen müssen. Zudem haben die Studierende die Möglichkeit, auf der Grundlage affiner Module, eigene Interessensgebiete in das Studium einzubeziehen. Das können sowohl sprachpraktische als auch fachwissenschaftliche Module aus anderen Masterstudiengängen sein, die eine Affinität zu den Inhalten des Masterstudiengangs Sprachwissenschaft aufweisen.
Die drei Studienbereiche, in die sich der Studiengang Sprachwissenschaft ab dem Wintersemester 2025/26 gliedert, sind Grundlagen und Theorie, Angeleitetes Forschen und Erweiterung.
Zulassungsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss mit einem sprachwissenschaftlichen Anteil von mindestens 20 Leistungspunkten. Der Masterstudiengang ist konsekutiv und forschungsorientiert, er bietet keine Übersetzerausbildung. Das Studium dauert 4 Semester, davon kann eines (vorzugsweise das dritte) als Auslandssemester eingeplant werden.
Die Studierenden, die nach der bisherigen Studienordnung studieren, können auf Antrag in die neue Studienordnung wechseln. Zum Ende der vorlesungsfreien Zeit im Wintersemester 2024/25 wird es eine Info-Veranstaltung zu der neuen Studienordnung geben – weitere Infos folgen bald.Weitere Details zum Masterstudiengang:
- Studienordnung (demnächst)
- Studienverlaufsplan
Informationen zur Zulassung finden Sie in der Zugangssatzung. Beachten Sie dabei auch die letzte Änderung der Zugangssatzung.
Schlagwörter
- Linguistics, Sprachwissenschaft