In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auf Antrag von der DSH befreit zu werden, auch wenn kein offizielles Äquivalent zur DSH vorliegt, aber hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachgewiesen werden können. Ein entsprechender Nachweis ist zum Beispiel
Anfragen oder Anträge richten Sie bitte an
Claudia Burghoff E-Mail: claudia.burghoff@fu-berlin.de oder
Gabriela Leder E-Mail: gabriela.leder@fu-berlin.de
Die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein deutschsprachiger Elternteil sind kein Befreiungsgrund.
Ebensowenig gilt ein abgeschlossenes Germanistikstudium an einer ausländischen Hochschule als Befreiungsgrund.