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In welchen Fällen können ausländische Studienbewerber von der DSH-Prüfung befreit werden?

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von der DSH befreit zu werden, auch wenn kein offizielles Äquivalent zur DSH vorliegt, aber hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachgewiesen werden können.

Anfragen oder Anträge richten Sie bitte an das Sprachenzentrum sprachenzentrum@fu-berlin.de