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Kann ich mich auch vor Erhalt des Bachelor-Zeugnisses bewerben?

Es ist möglich, sich mit unvollständigem Abschluss zu bewerben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (vgl. Zugangssatzung des MA Sprachwissenschaft):

  • Es kann ersatzweise ein aktueller Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript) vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 2/3 des Gesamtpensums bewertet worden sind und mindestens 14 Leistungspunkte in sprachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erworben wurden. Eine fristgerechte Fertigstellung der Abschlussarbeit vor Beginn des Masterstudiengangs muss möglich sein.
  • Das Abschlusszeugnis muss im Falle einer Zulassung zum MA Sprachwissenschaft innerhalb des ersten Semesters nachgereicht werden.