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Mitgliedschaft an der FSGS

Mit der Aufnahme in die FSGS verbunden ist die Mitgliedschaft in einem herausragenden interdisziplinären Forschungsumfeld und -netzwerk mit einem literaturwissenschaftlichen Fokus. Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den PI, assoziierten Projekten und Nachwuchswissenschaftler*innen hat zu zahlreichen neuen und innovativen Kooperationsprojekten und Zusammenschlüssen geführt, die wiederum in neue Forschungsideen und -projekte münden.

Grundlegende Aspekte der Mitgliedschaft in der FSGS sind in der Ordnung der Graduiertenschule geregelt.

Wer ist Mitglied der Graduiertenschule?

  • Wissenschaftler*innen, die an der Antragstellung der Graduiertenschule verantwortlich beteiligt waren
  • Wissenschaftler*innen, die an der Durchführung des Promotionsstudiums als hauptberufliche Lehrkräfte und als Betreuer*innen der Dissertationen wirken
  • Promovierende, die ohne Befristung auf das Promotionsstudium Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies zugelassen sind

Wer kann Mitglied der Graduiertenschule werden?

  • Prüfungsberechtigte Mitglieder der Freien Universität Berlin oder der Humboldt Universität zu Berlin können jederzeit über den Vorstand der Schule von Kolleg*innen vorschlagen werden.
  • Promovierende, die nicht aus Mitteln der Graduiertenschule finanziert werden, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen gemäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstudium erfüllen.

Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder?

  • Mitgliederversammlung: Sie findet einmal pro Jahr statt und kann Empfehlungen zu allen Angelegenheiten der Graduiertenschule abgeben. Der Vorstand erarbeitet Vorschläge zu den Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung.
  • Wahl des Vorstandes und der Direktion: Alle vier Jahre wählen die Mitglieder der Graduiertenschule eine*n Direktor*in sowie zwei bis vier Vorstandsmitglieder aus dem Kreis der hauptamtlichen Wissenschaftler*innen. Die Promovierenden wählen jährlich ein stimmberechtigtes Mitglied der Promovierenden in den Vorstand.
  • Alle Mitglieder sind berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

Weitere Serviceleistungen für Mitglieder

Mitglieder der FSGS (Professor*innen, Doktorand*innen), PostDocs, Alumni und Gäste bringen sich aktiv in die Schule ein und haben Zugang zu folgenden Angeboten der FSGS:

Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen

Mitglieder der FSGS erhalten finanzielle und organisatorische Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen, deren Einbindung in die FSGS hinreichend geklärt ist. Informationen finden Sie hier.

Nutzung des FSGS-Seminarraums JK 33/121 für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Workshops

Mitglieder der FSGS können den Seminarraum JK 33/121 mit dem VC-System für eigene Veranstaltungen und Workshops nutzen. Die Reservierung erfolgt über die Geschäftsstelle.

Beratung und Unterstützung durch die Geschäftsstelle

Die FSGS-Geschäftsstelle berät FSGS-Mitglieder zur Nachwuchsförderung, bei Konfliktsituationen und zum Diskriminierungsschutz. Wenden Sie sich in diesen und anderen Fragen an die Geschäftsführung.

Unterstützung bei Einladungen von Gastwissenschaftler*innen

Die FSGS verfügt über Arbeitsplätze, die nach Bedarf an die von den FSGS-Mitgliedern eingeladenen Gastwissenschaftler*innen für die Dauer des Aufenthaltes vergeben werden können. Entsprechende Anfragen sollen an die Geschäftsstelle gerichtet werden.

Ansiedlung von PostDoc-Projekten

Es besteht die Möglichkeit, extern finanzierte PostDoc-Projekte an der FSGS anzusiedeln. Die Projektmitglieder erhalten Arbeitsplätze und werden von der Geschäftsstelle administrativ unterstützt. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Geschäftsführung.

Zur Website Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
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