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Promotion

Abschluss: Dr. phil.

Promotionskomitee

(= Betreuungsgremium)

  • bestehend aus zwei Mitgliedern
  • eines soll Erstbetreuer sein
  • eines nach Möglichkeit Mitglied einer der Partneruniversitäten

Gutachter und Prüfer im Promotionsprüfungsverfahren werden aus diesem Kreis ausgewählt.

Aufgaben

  • individuelle Betreuung des Promotionsstudenten, seines Promotionsstudiums und der Dissertation.
  • legt in Vereinbarung mit dem Promovenden Art und Umfang der zusätzlichen Veranstaltungen fest.
  • Teilnahme am fächerübergreifenden Promotionskolloquium

Ablauf der Promotion

1. Antrag zur Zulassung

  • für drei (bzw. vier Jahre) Jahre
  • Zulassungsvoraussetzung: überdurchschnittliche Master-/Magisterprüfung

2. Antrag auf Immatrikulation

als Promotionsstudent

3. Promotionsstudium

  • angelegt auf drei Jahre
  • Besuch von fachlichen, fach-/jahrgangsübergreifenden Veranstaltungen (gestaffelt nach Jahrgängen): Promotionskolloquien, Methodenseminare, Vorlesungen, Ober-/Hauptseminare, Gast-/Ringvorlesungen, etc.
  • Besuch von fachunabhängigen qualifizierenden Veranstaltungen: Promotions- und Berufsqualifikationen wie Schreibkompetenzen, Lehrqualifikationen, Rhetorik, Präsentation, Teamleitung, Projektmanagement, etc.

4. Promotionsprüfung

  • Der Projektkoordinator wählt auf Vorschlag des Promovenden die Gutachter aus dem Promotionskomitee aus.
  • Promotionskolloquium (mit dem Promotionskomitee)
  • Veröffentlichung der Dissertation etc.

Promotionsordnung

Aktuelle Promotionsordnung zum Dr. phil. / Ph.D. (vom 02.12.2008)

Promotionsbüro