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Hinweise zu Hausarbeiten und Prüfungsleistungen

Richtlinie zur Verwendung von KI-Tools in Studien- und Prüfungsleistungen

Der Institutsrat und die Lehrenden des Instituts für Englische Philologie haben sich darauf verständigt, in Studien- und Prüfungsleistungen am Institut die Verwendung von KI-Tools nicht zuzulassen. Studierende sollen in diesen Leistungen nachweisen, dass sie in der Lage sind, eigenständig wissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln, den Forschungsstand zu recherchieren, Daten zu erheben, die Untersuchungsgegenstände mit den relevanten fachwissenschaftlichen Methoden und Theorien zu bearbeiten und in angemessener Form sprachlich zu präsentieren. Daher werden KI-Tools auch für die Literaturrecherche, die Strukturierung der Arbeit und ihre sprachlich-stilistische Überarbeitung ausgeschlossen.

Sollten für einzelne Lehrveranstaltungen abweichende Regelungen gelten (z.B. in Lehrveranstaltungen oder Prüfungsleistungen, die KI zum Untersuchungsgegenstand haben), muss dies von den jeweiligen Lehrenden explizit kommuniziert werden.

Diese Richtlinie soll Lehrenden wie auch Studierenden eine klare Orientierung geben und die Vergleichbarkeit von Leistungen sicherstellen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI (zum Beispiel in einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit) setzt den Erwerb der in der Studien- und Prüfungsordnung formulierten grundlegenden Fachkompetenzen voraus. Nur auf dieser Basis kann die Qualität der von KI-Tools generierten Vorschläge angemessen bewertet werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsführende Direktorin des Instituts, Prof. Dr. Sabine Schülting (sabine.schuelting@fu-berlin.de).