An wen muss ich mich mit dem Studienfach Englisch wenden, wenn ich mein Praxissemester im Ausland absolvieren möchte oder eine mögliche Anrechnung prüfen lassen möchte und bis wann?
Für Anrechnungsfragen wenden sich die Studierenden des Fachs Englisch an Prof. Dr. Sambanis oder Prof. Dr. Heim, Q-Masterstudierende mit Englisch an die aktuellen Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben). Soll das Praxissemester im Ausland absolviert werden, müssen die Bedingungen passen (u.a. Englisch als Fremdsprache, zum Studiengang passende Zielaltersgruppe). Das Absolvieren im Ausland muss vorab genehmigt werden. Entsprechende Nachweise/Informationen und der Antrag (DSE Downloadbereich) sind Prof. Dr. Sambanis oder Prof. Dr. Heim vorzulegen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig in der Sprechstunde an eine der Professorinnen. Q-Masterstudierende mit Englisch wenden sich bitte an die aktuellen Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben).
Für beide Vorgänge (Anrechnung & Ausland) gilt als Deadline der 15. März des jeweiligen Jahres.