Dienstreisen und Reisekostenabrechnung
Dienstreiseanträge sind mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn anzuzeigen. Dem Antrag muss ein Einladungs-schreiben oder ein Programm beigefügt und die Unterlagen zur Freigabe und Prüfung in das Dekanat weitergeleitet werden. Für Auslandsreisen ins europäische Ausland muss gesondert die sog. A1‐Bescheinigung in der Personalstelle beantragt werden. Hierfür ist der noch nicht freigegebene Antrag ausreichend. Die notwendigen Formulare finden Sie hier:
Dienstreisen • Abteilung I - Personal • Freie Universität Berlin
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an: dienstreisen@geisteswissenschaften.fu-berlin.de
Die Ausschlussfrist zur Geltendmachung einer Kostenerstattung beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt an dem Tag nach Beendigung der Dienstreise. Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhalten Dienstreisende bei allen Inlandsdienstreisen ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetztes misst. Fahrt‐ und Flugkosten: Bahnfahrten in Klasse 1 dürfen nur bei einer reinen Fahrzeit von mindestens 2 Stunden (ohne Zubringerzeiten von der Hauptabfahrstelle) gebucht werden. Ansonsten werden nur Fahrten in der 2. Klasse erstattet. Bei Flügen werden Business‐Flight‐Buchungen ab 6 Std. übernommen. Übernachtungsgeld kann nur für notwendige Übernachtungen gewährt werden.
A1-Bescheinigung bei Dienstreisen
Die europarechtlichen Regelungen zur Sozialversicherung machen es erforderlich, dass alle Dienstkräfte der Freien Universität Berlin während einer Dienstreise, unabhängig von deren Dauer, eine sogenannte A1-Bescheinigung ("Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften – A1") mit sich führen. Dies gilt für alle dienstlich veranlassten Auslandsaufenthalte in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Staaten), die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Mit der A1-Bescheinigung weisen Dienstreisende nach, dass für die vorübergehende Tätigkeit im Ausland weiterhin die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Deutschlands Anwendung finden und nicht die jeweiligen Bestimmungen des Aufenthaltsstaates. Dies ist vor allem auch für den Krankenversicherungs- und Unfallschutz wichtig.
Die A1-Bescheinigung wird auf elektronischem Wege beantragt und ausgestellt. Bitte senden Sie hierfür eine Kopie Ihres Dienstreiseantrages mit der Bitte um Ausstellung einer A1-Bescheinigung an folgende E-Mail-Adresse:
a1-bescheinigung@personal.fu-berlin.de
Es ist nicht erforderlich, dass die Dienstreise bereits genehmigt wurde. Bitte teilen Sie uns auch die Adresse im Ausland wie folgt mit:
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, OrtWeitere Informationen werden von Ihnen nicht benötigt,
Nach Rücklauf wird Ihnen die A1-Bescheinigung als PDF-Dokument per E-Mail zugesandt. Wir bitten Sie, diese für die Dauer der Dienstreise mit sich zu führen.
