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Weitere Fremdsprachen

Kernfachstudierende des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften können neben den zentralen ABV-Kursen des Sprachenzentrums Kenntnisse in Latein und Griechisch sowie weiteren Fremdsprachen (z. B. Katalanisch, Galicisch und Baskisch), die am Fachbereich angeboten werden, erwerben und sich diese nach erfolgreichem Modulabschluss im ABV-Kompetenzbereich "Fachnahe Zusatzqualifikationen" mit insgesamt maximal 15 LP (sofern Sie in diesem Kompetenzbereich nicht auch die ABV-Module "Berufsfeldorientierung und Kommunikationspraxis" und/oder "Team- und Projektarbeit" absolviert haben) anerkennen lassen.

In der ABV können Seminare bzw. Sprachkurse, welche an dieser oder anderen Universitäten absolviert wurden, dann anerkannt werden, wenn sie in Inhalt, Zeitumfang und Leistungsanforderungen vergleichbar mit dem ABV-Angebot an der FU Berlin sind. Anrechenbar sind dabei nur die Sprachkurse (nicht die Lektürekurse), die z. B. im Rahmen der 30-LP-Modulangebote "Sprachen der Klassischen Antike – Latein" und "Sprachen der Klassischen Antike – Griechisch" angeboten werden. Sowohl der Latein- als auch der Griechischsprachkurs werden über zwei Semester (Beginn jeweils zum WS) angeboten, umfassen jeweils 12 SWS und können im ABV-Kompetenzbereich "Fachnahe Zusatzqualifikationen" jeweils mit insgesamt 15 LP angerechnet werden, nach bestandener Klausur Ende des zweiten Kursteils im SoSe. Ein Besuch nur der ersten sprachspraktischen Übung (WS) kann nicht allein mit LP angerechnet werden im Studienbereich ABV!

Bezüglich der Anmeldung wenden Sie sich bitte in der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung an die/den jeweilige/n Dozent/in.

Nach Beendigung des jeweiligen Sprachangebots lassen Sie sich bitte von der/dem Dozent/in eine entsprechende Bescheinigung über Ihre regelmäßige Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss ausstellen. Diese reichen Sie bei der ABV-Koordination ein, welche Ihnen nach positiver Prüfung eine ABV-Anerkennungsempfehlung für das Prüfungsbüro ausstellt, wo nach Zustimmung durch die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n der Nachtrag in Campus Management erfolgt.

Wichtiger Hinweis: Studierende, die im Rahmen Ihres Kernfaches oder Modulangebotes bereits gemäß ihrer Studien- und Prüfungsordnung dazu verpflichtet sind, entsprechende Sprachmodule zu absolvieren, können diese nicht (noch einmal) für den Studienbereich ABV besuchen bzw. anerkennen lassen.

Vorlesungsverzeichnis
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