Informationen zu Promotionsverfahren
Änderungsordnung, Beurlaubung, Neues Formular: Verlängerungsantrag
23.04.2026
- Änderungsordnung
- Beurlaubung
- Neues Formular: Verlängerungsantrag
Änderungsordnung
Ab dem 20. September 2027 findet automatisch die geänderte Promotionsordnung Anwendung. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von Promotionsverfahren, die vor dem 20.09.2023 zugelassen wurden ist daher nur mit Erfüllung der geänderten Zulassungsvoraussetzungen möglich:
- Besuch einer Veranstaltung zur guten wissenschaftlichen Praxis
- Unterzeichnung der Betreuungsvereinbraung (Mentoring) zwischen den Promovierenden, Betreuenden und mindestens einem/r Mentor*in (Mindesvoraussetzung ist die bestandene Disputation, eine Zugehörigkeit zur FU Berlin wird nicht gefordert, es handelt sich bei dieser Position nicht um die Zweitbegutachtung)
Darüber hinaus gelten veränderte Regeln für die Kommissionszusammensetzung, weshalb möglicherweise bereits bestehende Absprachen nicht mehr umgesetzt werden können.
Ein Verbleib in der alten Promotionsordnung ist möglich, sofern vor dem 20.09.2027 die Dissertation eingereicht und die Kommission vom Promotionsausschuss bestätigt wurde. Die Durchführung der Disputation gem. alter Promotionsordnung ist dann auch im WS 27/28 möglich.
Anderfalls greift die Änderungsordnung pauschal und weitere Verlängerungen werden nur mir Vorlage der Nachweise genehmigt.
Beurlaubung
Eine Beurlaubung während der Bearbeitungszeit der Regelstudienzeit des Promotionsverfahrens ("Urlaubssemester") entspricht nicht pauschal einer Verlängerung der Bearbeitungszeit. Ein Verlängerungsantrag ist auch im bzw. trotz eines Urlaubssemesters nötig und kann mittels Antragsformular an den Promotionsausschuss beantragt werden.
Neues Formular: Verlängerungsantrag
Um die Beantragung von Verlängerungen zu vereinfachen und Rückfragen zu reduzieren, wurde ein neues Formular "Verlängerungsantrag" erstellt. Dieses findet sich in unserem Downloadbereich (Formulare und Anträge).





