Informationen für Studienfachberatungen
Anrechnungen, Nutzung von KI in Abschlussarbeiten
23.04.2026
Anrechnungen
Wir möchten darauf hinweisen, dass sämtliche Anerkennungen von Studienleistungen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Bitte weisen Sie die Studierenden bei Beratungen daher darauf hin, dass kein Anspruch auf die Eintragung externer Leistungen besteht. I.d.R. folgt der Prüfungsausschuss Ihren Empfehlungen. Bei Ablehnungen erhalten die Studierenden einen begründeten Ablehnungsbescheid.
Nutzung von KI in Abschlussarbeiten
Sollten Studierende KI für die Erstellung der Abschlussarbeit nutzen wollen, so müssen beide Prüfenden dies explizit genehmigen. Eine nicht genehmigte Nutzung von KI kann als nicht zugelassenes Hilfsmitteln gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 RSPO (Rahmenstu-dien- und Prüfungsordnung, FU-Mitteilungen 32/2013) gewertet werden, auch wenn die Nutzung in der Arbeit selbst angezeigt wird.
Diese Information erhalten alle Studierenden auf ihren Zulassungsbescheiden.
Die Genehmigung muss der Arbeit beigefügt werden.





