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Informationen für Lehrende und Prüfende

Bearbeitungszeiten BA- und MA-Arbeiten, Bewertungsskala der FU Berlin, Nutzung von KI in Abschlussarbeiten, Campus Management: neue Spalte "letzter Prüfungsversuch"

23.04.2026

Informationen für Lehrende und Prüfende

Informationen für Lehrende und Prüfende

  1. Bearbeitungszeiten BA- und MA-Arbeiten
  2. Bewertungsskala der FU Berlin
  3. Nutzung von KI in Abschlussarbeiten
  4. Campus Management: neue Spalte "letzter Prüfungsversuch"

Bearbeitungszeiten für Abschlussarbeiten

Bitte sensibilisieren Sie Ihre Studierenden bei Beratungen für Bachelor- und Masterarbeiten dahingehend, dass die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit mit der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss (Zulassungsbescheid) beginnt. Abschlussarbeiten sollen mindestens zeigen, dass Student*innen in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem oder Thema des Faches selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen und zu bewerten. Ein solches Bewertungskriterium anzulegen ist nur dann möglich, wenn die Bearbeitungszeit eingehalten wird. Eine Einreichung der Abschlussarbeit am gleichen Tag der Zulassung entspricht nicht den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen und ist damit ausgeschlossen.

Darüber hinaus können Studierende in Rücksprache mit den Betreuenden zwar Themenvorschläge einreichen, das Thema der Arbeit wird jedoch vom Prüfungsausschuss festgelegt. Ein Anspruch auf Umsetzung des Themenvorschlages besteht daher nicht.

Bewertungsskala der FU Berlin

Die Notenskala (1,0 - 1,3 - 1,7 - 2,0 - 2,3 - 2,7 - 3,0 - 3,3 - 3,7 - 4,0 - 5,0) ist nach der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) verbindlich vorgeschrieben.

Bitte nutzen Sie daher keine "Zwischenwerte" von z.B. 1,5

Nutzung von KI in Abschlussarbeiten

Sollten Studierende KI für die Erstellung der Abschlussarbeit nutzen wollen, so müssen beide Prüfende dies explizit genehmigen. Eine nicht genehmigte Nutzung von KI kann als Täuschungsversuch gewertet werden, auch wenn die Nutzung in der Arbeit selbst angezeigt wird. 
Diese Information erhalten alle Studierenden auf ihren Zulassungsbescheiden. 
Die Genehmigung muss der Arbeit beigefügt werden.

Campus Management: neue Spalte "letzter Prüfungsversuch"

In der Anwendung "Notenerfassung" im Campus Management wurde die Spalte "Letzter Versuch?" hinzugefügt. Diese Spalte folgt auf die übliche Versuchszählung. Bitte achten Sie bei der Prüfungszuordnung darauf, ob diese Spalte eine Eintragung enthält. Sollte es sich um den letzten Versuch handeln, gelten abweichende Prüfungsbedingungen gem. RSPO §20 (3): "Der letztmögliche Wiederholungsversuch wird von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern abgenommen."

Darüber hinaus können Studierende einen weiteren Prüfungsversuch erhalten, wenn Sie vor Antritt des 4. Versuchs ein Angebot der Studienfachberatung wahrgenommen haben. Der 4. Versuch wäre in diesem Fall der vorletzte Versuch und kann regulär durchgeführt werden. Ausführliche Informationen können Sie dem letzten Newsletter entnehmen.

Vorlesungsverzeichnis
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