Regelbearbeitungszeit
Die Promotionsordnung legt eine Bearbeitungsfrist von drei Jahren vor. Die Regelbearbeitungszeit beträgt vier Jahre (drei Jahre Bearbeitungsfrist plus zwei Semester für den Abschluss des Verfahrens). Sie werden daher von der Studierendenverwaltung in der Regel befristet für die Dauer von acht Semestern immatrikuliert. Für die Rückmeldung zu einem höheren Semester sind Sie gesperrt.