Auslagefrist
Nach Eingang beider Gutachten beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle Hochschullehrer*innen und promovierten Mitglieder des Fachbereichs in Ihre Dissertation und die Notenvorschläge Einsicht nehmen können. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei und während der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen.
Beginn und Ende der Auslagefrist werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Auslagefrist ist unbedingt einzuhalten.