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Was passiert, wenn ich mich zu einer Lehrveranstaltung nicht rechtzeitig angemeldet habe?

Sie gelten dann für diese Lehrveranstaltung als nicht angemeldet und können für diese Lehrveranstaltung keine anrechenbare Prüfungsleistung erbringen. Sie müssen also diese Lehrveranstaltung im kommenden Semester, sofern möglich, erneut belegen, was den zügigen Abschluss Ihres Studiums unter Umständen verzögern kann. Wenn Sie allerdings nicht selber Schuld an diesem Terminversäumnis sind (weil Sie z.B. erst im Nachrückverfahren immatrikuliert worden sind), wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Prüfungsbüro. Außerhalb des Anmeldezeitraums kann nämlich nur noch das Prüfungsbüro des Kernfaches (nach einer Überprüfung der besonderen Gründe für eine nicht fristgerechte Anmeldung) neue Module/ Lehrveranstaltungen für Sie buchen.