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Informationen zum staatlichen Graecum und Latinum

Die Zulassung zu den staatlichen Latinums- und Graecumsprüfungen in Berlin muss rechtzeitig vor dem 1.3 oder 1.9. eines Jahres schriftlich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt werden. Hierfür ist ein Antragsvordruck zu verwenden.

Die Prüfung besteht aus einer 3stündigen Klausur und einer 20minütigen Prüfung (plus 30 Minuten Vorbereitungszeit auf den dort vorgelegten Text).

Den Antragsvordruck und das Merkblatt finden Sie hier. Beide unterliegen jedoch ständigen Änderungen. Bitte erkundigen Sie sich nach ggf. neueren Fassungen. Aktuelle Auskünfte erteilt Frau Geßner (Tel.: (030) 90227-6395) von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF).

 

Die Postanschrift lautet:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

II D 3.1 - Frau Geßner

Bernhard-Weiß-Straße 6

10178 Berlin

 

Beachten Sie bitte:

Nach KMK-Beschluss vom 22.9.2005 wird das staatliche Graecum auch künftig Einstellungsvoraussetzung für Lateinlehrer sein.

 

Einige Berliner Universitäten haben eine spezielle Vereinbarung mit der Berliner Senatsverwaltung getroffen, wonach eine gleichwertige Universitätsprüfungen (3 Stunden Klausur + mündliche Prüfung) als Ersatz für die staatliche Graecumsprüfung gewertet wird. Diese Regelung gilt allerdings nur für Berlin! Wer sich landesweit (oder weltweit) bewerben will, sollte in jedem Fall (auch) das staatliche Graecum ablegen!

 

Weitere Links zum Thema:

Liste der staatlichen Schulämter

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung