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Editionsprojekt: Samuel von Pufendorf: Gesammelte Werke

Herausgegeben von Wilhelm Schmidt-Biggemann, Akademie Verlag, Berlin.

Die Ausgabe der Gesammelten Werke Pufendorfs, soll das Werk des Juristen, Philosophen und Historikers der Öffentlichkeit wieder zugänglich machen. Pufendorfs Werk markiert den Beginn der deutschen Frühaufklärung und zeigt, wie eng die deutsche Tradition mit der europäischen Rechts- und Philosophieentwicklung verzahnt ist. Pufendorf ist der wichtigste Vertreter des frühen aufgeklärten Rechts, er ist Theoretiker der Gewissensfreiheit und der konfessionellen Duldung in einem staatlichen Rechtsrahmen. Es gibt in Deutschland keinen Philosophen und Juristen vor Kant, der politisch und philosophisch zentrale Begriffe wie Natur- und Menschenrechte, moralische Person und Tolerenz so gründlich und so wirkungsmächtig bestimmt hätte.

Die Edition bietet die gesammelten Werke in Einzelausgaben. Jeder einzelne Band ist mit einer Einleitung und mit einem doppelten Kommentar versehen: einem Kommentar zu philosophischen Fragen und einem Sachkommentar im Anhang. Der Sachkommentar soll über die historischen, theologischen und philosophischen Kontexte informieren, die zum Verständnis nötig sind. 

Bd. 1: Briefwechsel. Hg. von Detlef Döring. Erschienen 1996.

Die vorliegende Briefedition geht auf Katalogisierungsarbeiten zurück, die am Bestand der jüngeren Handschriften der Leipziger Universitätsbibliothek durchgeführt wurden. Viele der 240 Manuskripte ließen sich aber nur durch eine Umfrage bei über zweihundert Institutionen in Europa und in den USA ermitteln. Die Texte werden diplomatisch getreu nach der Vorlage (Original, Abschrift, Zusammenfassung, Druck) wiedergegeben. Bei der Erläuterung der Briefe wurde, soweit sinnvoll, handschriftliches Material zu den angesprochenen Sachverhalten berücksichtigt.

Bd. 2: De officio hominis et civis juxta legem naturalem. Hg. von Gerald Hartung. Erschienen 1997.

Unbezweifelbar ist, dass der Aufschwung der Naturrechtsdisziplin an deutschen Universitäten unmittelbar an den persönlichen Erfolg des Gelehrten Samuel Pufendorf geknüpft war. Zur Erfolgsseite der Rezeptionsgeschichte der kleinen Abhandlung De officio hominis et civis juxta legem naturalem libri duo, die in Lund zuerst 1673 publiziert wurde, gehört die Liste der bisher nur annäherungsweise erfassten lateinischen Editionen bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts (Horst Denzer hat 63 Auflagen gezählt) und die noch im 17. Jahrhundert veranstalteten Übersetzungen ins Französische (1694), Englische und Deutsche (beide 1691) sowie die später folgende russische (1724), dänische (1742), holländische (1751), italienische (1761 f.) und spanische Übersetzung (noch 1834); nicht zu vergessen, die umfangreiche Kommentarliteratur des 18. Jahrhunderts. Der Stellenwert von Pufendorfs De officio als Lehrbuch für den Naturrechtsunterricht an höheren Schulen und Universitäten war herausragend, jedoch zu keiner Zeit exklusiv. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Entstehung einer differenzierten politischen, moralphilosophischen und juridischen Fachsprache ist die Webersche Übersetzung von Pufendorfs kleiner Abhandlung in diesen Band aufgenommen.

Bd. 3: Elementa jurisprudentiae universalis. Hg. von Thomas Behme. Erschienen 1999.

Dem hier vorliegenden Werk ist es nicht vergönnt gewesen, den Verbreitungsgrad anderer Pufendorf-Werke zu erlangen. Im 17. Jahrhundert gab es von den Elementa nur sieben Ausgaben des lateinischen Textes, die ausschließlich im Zeitraum bis 1694 (Pufendorfs Tod) erschienen. Ihr an der mathematisch-synthetischen Methode Euklids orientierter Aufbau wurde in den späteren naturrechtlichen Werken fallengelassen. Als naturrechtliches Erstlingswerk Pufendorfs sind die Elementa dennoch von nicht zu unterschätzender Bedeutung für das Verständnis des Gesamtwerkes. Sie enthalten bereits wesentliche Grundgedanken seines Naturrechtssystems und markieren den Beginn seiner Karriere als Hochschullehrer. Entstanden ist die Schrift unter schwierigen äußeren Bedingungen, nämlich in der achtmonatigen dänischen Haft, in die Pufendorf als Mitglied des schwedischen Gesandtschaftspersonals um Sten Bielke und Peter Julius Coyet geraten war. Hintergründe der Verhaftung bzw. des dänisch-schwedischen Krieges werden in der Schrift an verschiedenen Stellen reflektiert.

Bd. 4: De jure naturae et gentium. Bd. 4.1: Liber primus - Liber quartus. Bd. 4.2: Liber quintus - Liber octavus. Erschienen 1998. Bd. 4.3: Kommentar. Hg. von Frank Böhling. Erschienen 2011.

De jure naturae et gentium ist eines der Hauptwerke der europäischen Naturrechtstradition. Es wird erstmals in einer modernen kritischen Ausgabe vorgelegt. Dem Text ist keine deutsche Übersetzung beigegeben. Zum einen existiert eine (in barockem Deutsch gehaltene) Übersetzung aus dem 18. Jahrhundert, zum anderen stellt Pufendorfs Latein vor keine größeren Schwierigkeiten und ist in seiner Prägnanz allen Übersetzungen vorzuziehen. Der Kommentarband zu den vorliegenden Textbänden enthält eine wissenschaftliche Einleitung, den Sachkommentar sowie Indices.

Bd. 5: Eris Scandica. Hg. von Fiammetta Palladini. Erschienen 2002.

Die Veröffentlichung von De Jure Naturae et Gentium (1672) löste eine ausführliche und teilweise erbitterte Debatte über den Status des Naturrechts aus, die Pufendorf 1686 unter dem Titel Eris Scandica (Schwedischer Streit) veröffentlichte. Der Streit ging darum, ob die natürliche Theologie ausreiche, das Recht universal zu bestimmen oder ob eine biblische Grundlegung für die Rechtsgeltung erforderlich sei. Mit seiner Position, dass die natürliche Vernunft ausreiche, eine universale Geltung des Rechts zu begründen, stellte sich Pufendorf gegen die orthodoxen lutherischen Theologen in Schweden und Deutschland. Er verteidigte seine Auffassung vehement; in scharfen, oft beleidigenden Polemiken setzte er sich mit seinen Kritikern auseinander. Der Titel Eris Scandica trifft den Sachverhalt durchaus. Insofern ist der vorliegende Band ein Beleg für Pufendorfs Streitlust und satirische Kompetenz, auch für die polemische (Un-)Kultur des Barock. Und er ist erheblich mehr: Zum einen präzisiert Pufendorf in den Streitschriften seine Argumente zur Begründung des Naturrechts über De Jure Naturae et Gentium hinaus und befestigt die Naturrechtskonzeption als Grundlage der aufgeklärten Rechtsphilosophie. Zum anderen werden in den hier vorliegenden Dissertationen und Pamphleten die Argumente vorstrukturiert, die in der Debatte um die Universalität oder die Kulturgebundenheit des Rechts derzeit diskutiert werden. Fiammetta Palladini, die durch Discussioni seicentesce su Samuel Pufendorf (1978), Pufendorf discepolo di Hobbes (1990) und La biblioteca di S. Pufendorf (1999) als Pufendorf-Expertin ausgewiesen ist, hat die bisher schwer zugänglichen Texte kritisch ediert, mit historischen und philologischen Anmerkungen versehen und ausführlich eingeleitet. – Der Anhang enthält weitere Materialien zum Streit um Pufendorfs Naturrecht sowie eine Ergänzung zum Briefwechsel (Band 1 dieser Ausgabe).

Bd. 9: Jus feciale divinum. Hg. von Detlef Döring. Erschienen 2004.

Unter Ius feciale verstand man im antiken Rom die Regeln des sakralen Rechtsverkehrs zwischen den Völkern, die von den Fetiales, einem Priesterkollegium, gewahrt wurden. Zu dessen vornehmsten Aufgaben zählte der Abschluss von Bündnissen. Pufendorf definiert den Begriff Jus feciale jedoch an keiner Stelle in seinem Buch, das Manuskript hatte er noch unter dem Titel De consensu et dissensu inter Protestantes an seine Korrespondenzpartner versandt. Die ersten Herausgeber seines erst 1695 postum veröffentlichten theologisches Spätwerks sahen nicht in seinem Systema novum theologicum, d. h. in der Föderaltheologie, den Kern des Jus feciale, sondern in der Diskussion über das Verhältnis der protestantischen Religionsparteien, der Lutheraner und der Calvinisten, zueinander. Der in Pufendorfs Augen entscheidende Gedanke bestand jedoch darin, dass erst sein neues theologisches System der Bundesschlüsse ein tragfähiges Fundament für ein Zusammengehen bieten würde. Pufendorf entwickelt sein System mit dem Anspruch, eine ausschließlich biblische Theologie zu betreiben. Die Heilige Schrift bildet für ihn die allein mögliche Grundlage alles Theologisierens und allein unter ihrer Verwendung lassen sich für ihn alle theologischen Streitfragen zweifelsfrei klären, vorausgesetzt man ermittelt ihren genuinen Sinn unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel.In die Ausgabe ist ein Sachregister übernommen worden, das in der Anlage der Edition des Werkes von 1716 entspricht. Ein neu erstelltes Namenverzeichnis vervollständigt den Apparat.