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Bericht von der Fachtagung „Gefängnistheater“ in Bremen

§ 2 Aufgaben des Vollzuges:

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).

§ 3 Gestaltung des Vollzuges

(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.

(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.

(3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

(aus dem Strafvollzugsgesetz)

 

Bericht von der Fachtagung „Gefängnistheater“ in Bremen

Vom 31. Juli bis zum 3. August 2014 fand die vom Bremer Studio 13 Theaterinstitut organisierte Fachtagung „Gefängnistheater“ in der Speicherbühne Bremen statt, an der Gefängnistheater-Initiaven aus Deutschland und Italien sowie Mitarbeiter des Vollzugs und Wissenschaftler teilnahmen.

In einer äusserst intensiven und konstruktiven Arbeitsatmosphäre wurden unter den ca. 28 Teilnehmern nicht nur die verschiedenen Arbeitsmethoden vorgestellt, sondern auch grundsätzliche Fragen zu dem Verhältnis von Theater und Gefängnis, Kunst versus Therapie und den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen von Künstlern im Vollzug diskutiert.

Gerade die heterogene Zusammensetzung der Tagungsteilnehmer führte zu sehr spannenden Auseinandersetzungen, da nicht nur die Ansätze und Modelle der Theaterleute variierten, sondern durch die Teilnahme von Herrn Schmid (Abteilungsleiter Justizvollzug im Sächsischen Staatsmisterium der Justiz und für Europa), Frau Deininger (Leiterin der Sozialpädagogik und Öffentlichkeitsarbeit der JSA Berlin) und Frau Harms (Leiterin der JVA Schwerte) auch die Vollzugsseite präsent war. Deutlich wurde, dass bei der Durchführung von Gefängnistheater zunächst zwei sehr verschiedene Systeme aufeinanderprallen, welche unterschiedliche Bedürfnisse, Ängste und Vorbehalte aufweisen. Diese Unterschiede, so wurde im Dialog deutlich, können nur unter der Prämisse von Vertrauen, gegenseitigem Verständnis der Arbeits- und Produktionsweisen und durch Einhalten von getroffenen Verabredungen abgebaut werden.

So wurden von der Vollzugsseite einige Bedingungen, Erwartungen und No-Go’s klar formuliert:

Erstens sei es wichtig, tatsächlich immer auch Aufführungen zu bewerkstelligen und nicht nur „einen psychosozialen Prozess“ zu initiieren, denn nur die Aufführung vor (internem oder externem) Publikum bringe das gewünschte Erfolgserlebnis, indem man die Gefangenen als leistunsgfähige Menschen zeige, und damit die häufig in der Öffentlichkeit herrschenden Klischees von Gefangenen wiederlege.

Zweitens sei man nicht am bloßen Abbilden des Knastalltags interessiert, denn die Häftlinge sollten gerade einen Perspektivwechsel erleben und, indem sie nicht den Zellennachbarn spielen, einen anderen Blick auf die Welt werfen. Dieser Aspekt erinnerte mich an den – einzigen - festangestellten Theaterregisseur in einem der Jugendgefängnisse Mexikos, der gerade nicht mit Insignien der Jugendkulturen und der Realität im Gefängnis arbeitet, sondern durch Klassikerinszenierungen die Jugendlichen in Kontakt zu neuen Sprach- und Lebensverhältnissen bringen will.

Die von Vollzugsseite formulierten Erwartungen warfen Fragen nach „Zensur“ bzw. des Eingreifens seitens der Institution, aber auch der Theaterleiter, in den künstlerischen Prozess auf: Gerade bei einer Beteiligung der Häftlinge an der Stückentstehung stellen sich Fragen wie: Wieviel Eigenes lässt man zu, wie reagiert man bei „unerwünschten“ Themen, Motiven, Liedtexten etc., die im Rahmen der Resozialisierung gerade nicht angestrebt werden. Zu diesen Fragen gab es unterschiedliche Erfahrungsberichte. Denn so unterschiedlich die Methoden, so verschieden sind auch die Zielsetzungen und Motivationen, im Gefängnis zu arbeiten.

Von Vollzugsseite wurde der Anspruch deutlich, durch Gefängnistheater eine Öffnung nach außen zu erreichen, d.h., durch Theateraufführungen das Gefängnis in die Gesellschaft zu tragen (oder vice versa) und damit Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Zudem kann die Resozialisierung nicht nur vom Vollzug alleine geleistet werden. Neben der Mithilfe von Familie und Angehörigen ist man auf Außenstehende angewiesen, um den Strafgefangenen auch einen Bezug zum gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Und auch wenn man nicht auf einen psychosozialen Prozess als Resultat der Theaterarbeit setzt, waren sich doch alle über die transformative Kraft des Theaters im Gefängnis einig, auch wenn die Schwerpunktsetzung unterschiedlich ist.

So betonte z.B. Sibylle Arndt vom Theater Aufbruch, dass sie an „Therapie“ nicht interessiert und auch nicht dazu befähigt seien, sondern Kunst im Gefängnis produzierten. Auf die Frage, warum man dennoch seit 17 Jahren im Gefängnis arbeite – trotz der Schwierigkeiten, die der Kontext Vollzug mit sich bringt – hieß es: „wegen der immerwährenden Herausforderung, da man nie weiß, mit wem man arbeiten wird, so z.B. neuerdings in der JVA Tegel mit vielen Sinti und Roma, die ganz andere Elemente einbringen ...“

Anders in Sachsen: Neben den an einzelnen Vollzugsanstalten fest angestellten Theater- und Kunsttherapeuten gibt es an der JVA Zeithain ein integriertes Kreativzentrum, das einer der von vielen Seiten formulierten Forderung institutionell nachkommen kann: der Einbettung von Theatermaßnahmen in den Behandlungsplan, die langfristige therapeutische Begleitung von Kunstprojekten im Vollzug und zum Teil auch die finanzielle Gleichstellung von Theater- und Kunstprojekten mit der immer noch als Pflicht statuierten Lohnarbeit. Zumal die dazu nötige Vollbeschäftigung im Vollzug nicht gewährleistet werden kann, so dass eben auch andere Beschäftigungen als zu vergütende Arbeit anzuerkennen seien.

Die therapeutische Kraft von Theaterarbeit im Vollzug wurde anhand von vielen Beispielen immer wieder deutlich:

So berichtete Frau Harms von dem therapeutischen Effekt bei Langzeithäftlingen: Man muss etwas Schönes, Gutes für sich tun und dadurch stabilisiert werden, um sich auch die Schattenseiten anschauen zu können. Oder die angestrebte Erkenntnis bei jugendlichen Straftätern: „Ich verstehe mein Leben und Handeln als Komposition, mein bisheriges Leben als eine mögliche Rolle, das heißt, ich kann die Strukturen beeinflussen und mein Handeln selber bestimmen“.

Da Theater diese therapeutischen Elemente in sich trägt, häufig jedoch, ohne diese explizit zu erwarten oder gar den Gefangenen gegenüber zu thematisieren, liege es in der Verantwortung des Vollzuges, so forderte es nicht nur Herr Schmid vom sächsischen Justizministerium, sich um therapeutische Begleitung und Nachbereitung zu kümmern - und nicht nur sporadisch einzelne Projekte zu genehmigen. Dabei sollte bei der Begegnung mit sich selbst im geschützten Raum „Theater“ nicht vorrangig als die Möglichkeit „genutzt“ werden, die Teilnehmer in Krisen zu stürzen und wieder herauszuholen, sondern gerade das Positive, was zutage tritt, zu fördern.

Dabei steht die Zweckorientierung des Systems Vollzug und möglicher externer Geldgeber dem zunächst zweckfreiem Raum Theater entgegen, doch gerade die vordergründige Zweckfreiheit und der nicht zu vergessende Spaß dabei können im Vollzug vieles bewegen – nicht nur bei den Insassen.

Im Gefängnis kann aufgrund der begrenzten Möglichkeiten vieles Wirkung haben, und gerade das Theater bietet immens viele Impulse auf verschiedenen Ebenen, die neu und nicht alltäglich sind.

So agiert Theater im Strafvollzug in allen für die angestrebte Resozialisierung zu involvierenden Instanzen:

• bei den Gefangenen,

• für den Vollzug selber,

• für die Gesellschaft.

Im Rahmen der Fachtagung wurden noch viele weitere Aspekte des Gefängnistheaters diskutiert und neue Fragen für zukünftige Überlegungen aufgeworfen. Der Bedarf und das Interesse am Austausch waren enorm, so dass man anstrebt, regelmäßige Zusammenkünfte zu organisieren, um gegenseitig von den Erfahrungen zu profitieren – und sich in diesem komplexen Feld zu unterstützen.

Gerade in Hinsicht auf Arbeitsbedingungen wurde mir immer wieder der eklatante Unterschied zu Mexiko City klar, wo sich die künstlerische Arbeit mit Gefangenen noch ziemlich am Anfang befindet und dem Verständnis von Vollzug häufig noch diametral entgegensteht. Weiterhin ist die programmatische Ausrichtung der Vollzugspolitik häufig von Einzelpersonen in der Verwaltung abhängig: Kommt ein neuer Chef mit anderen Vorstellungen als der kulturbasierten Resozialisierung an die Macht, werden fast alle Bildungs- und Kulturprogramme gestoppt, und stattdessen wird der Sicherheits- und Disziplinierungsgedanke in den Vordergrund gerückt.

Aber auch in Deutschland ist und bleibt es ein schwieriges Unterfangen, Kunst und Theater im Vollzug zu etablieren. So hieß es immer wieder: „Macht weiter, versucht, Stück für Stück die Theaterarbeit im Gefängnis einzuführen und dadurch auch langsam den Vollzug an sich zu verändern, aber man braucht einen langen Atem, viel Geduld und eine hohe Frustrationstoleranz ...“

Mit diesem Vorsatz mache ich mich nun wieder auf nach Mexiko, um erneut zu versuchen, meine ja bereits im Mai 2013 initiierte Forschungs- und Filmarbeit in den Jugendgefängnissen von Mexiko City wieder mal einem neuen Direktor der Jugendstrafbehörde schmackhaft zu machen ...

Hasta la vista, ...!

Beteiligte Theater:

Theaterlabor Schwerte

Kreativzentrum JVA Zeithein

Teatro degli Incerti

aufBruch, Berlin

JVA Dresden

Fachhochschule Ottersberg

AlarmTheater Bielefeld

Gefängnistheaterteam Bremen

Teilnehmer aus dem Vollzugswesen:

Willi Schmid, Ministerialdirigent, Abteilungsleiter Justizvollzug Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa

Janina Deininger, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit und sozialpädagogische Abteilung JSA Berlin

Gabriele Harms, Regierungsdirektorin, Leiterin der JVA Schwerte

 

Links:

http://theaterinstitut.blogspot.de/

http://www.strafvollzugsarchiv.de/index.php?action=archiv_beitrag&thema_id=20&beitrag_id=725&gelesen=725

http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/

 

(August 2014)