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Kann ich Praktika, eine Ausbildung oder Berufstätigkeit, die ich vor dem Studium absolviert habe, für die ABV anerkennen lassen?

Der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften erkennt nach Einzelfallentscheidung Praktika, Ausbildungen oder Berufstätigkeiten, die vor dem Studium absolviert wurden, dann an, wenn diese nicht länger als zwei Jahre vor Immatrikulation zurückliegen und unter die o. g. genannten möglichen Tätigkeitsbereiche fallen. Nicht anerkannt werden Praktika, die Sie während Ihrer Schulzeit ausübten, Ihr Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliger Wehrdienst, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr usw.

Weitere Informationen zum Procedere für eine mögliche Anerkennung finden Sie hier.

Vorlesungsverzeichnis
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