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Kann ich ein Auslandspraktikumsmodul anmelden, wenn ich ein Praktikum im deutschsprachigen Ausland absolviert habe?

Der ABV-Lenkungsausschuss am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften hat entschieden, dass Praktika im deutschsprachigen Ausland nicht als Auslandspraktika im Bereich der Allgemeinen Berufsvorbereitung gewertet werden.
Praktika im deutschsprachigen Ausland für deutschsprechende bzw. an der FU Berlin ordentlich immatrikulierte Studierende sind gleichwertig mit Inlandspraktika und können am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften daher mit maximal 15 LP für den ABV-Bereich anerkannt werden. Dementsprechend können als Auslandspraktika ferner ebenso nur Praktika in Ländern abseits der eigenen Staatsangehörigkeit zur Anrechnung kommen.

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