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Mein Praktikumsgeber verlangt eine Bestätigung, dass ich im Rahmen meines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren muss. Wo erhalte ich diese?

Sofern Ihr Praktikumsgeber von Ihnen eine solche Bestätigung verlangt, finden Sie hier eine entsprechende Vorlage.

Bitte füllen Sie diese aus (Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang), drucken beide Seiten aus und unterschreiben Blatt 2. Bitte vereinbaren Sie anschließend mit der ABV-Koordination per E-Mail einen Termin, damit seitens der Hochschule die Angaben ergänzt werden können und ihn das Formular für Ihren Praktikumsgeber ausgehändigt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Bestätigung nicht ausgestellt werden kann, sofern Sie bereits das Pflichtpraktikum [im Inland mit maximal 15 LP (mind. 360 Std.), im Ausland mit maximal 30 LP (mind. 720 Std.)] absolviert bzw. das entsprechende (Auslands)Praktikumsmodul bereits abgeschlossen haben. Auch wenn Sie bereits im Master studieren (hier ist i.d.R. kein Pflichtpraktikum vorgesehen), kann Ihnen die Bestätigung nicht ausgestellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Praktikum und Mindestlohn für Studierende".

Vorlesungsverzeichnis
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