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Theaterwissenschaft: Vom BA zum MA!

Die folgenden Hinweise sollen den Weg zum Bachelorabschluss und den Übergang zum Masterstudium erleichtern – vor allem, was die formalen Aspekte betrifft. Wie du eine wissenschaftliche Arbeit vorbereitest und schreibst, erfährst du hier nicht.

Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Lektüre der Studien- und Prüfungsordnung.

Entweder entwickelt sich ein BA-Thema klassischerweise während eines Seminars bzw. aus einer Hausarbeit/einem Referat heraus. In diesem Fall ist dann die/der entsprechende Dozierende meist auch die beste Wahl für die Betreuung.

Oder Du wählst selbst ein freies z.B. interdisziplinäresThema.

Hier der Leitfaden „Weg zur Bachelorarbeit“ für die Theaterwissenschaft.

Ja. Das Thema der Arbeit wird auf dem Zeugnis ausgewiesen, der konkrete Titel der Arbeit allerdings nicht.

Die Bachelorarbeit muss von zwei prüfungsberechtigten Dozent*innen betreut werden. Hier erfährst Du mehr darüber: FAQ zum Studienverlauf der Theaterwissenschaft.

Anschließend liest Du hier die einzelnen Studienschwerpunkte der Dozent*innen nach und wendest Dich dann an die Person, die Dir für Deine Betreuung geeignet scheint.

Bei Fragen kannst Du Dich auch immer an den/die BA-Beauftragte*n wenden.

Nun musst Du die Arbeit beim Prüfungsbüro anmelden. Hierfür wird ein Anmeldeformular ausgefüllt, dass Du direkt im Prüfungsbüro oder per Mail (pruefungsbuero@geisteswissenschaften.fu-berlin.de) erhältst. Sprich das Thema mit Deiner/Deinem Betreuer*in ab und trage es auf dem Antrag ein.

Der Antrag ist von beiden Prüfer*innen zu unterschreiben und während der Sprechzeit beim Prüfungsbüro einzureichen. Wird der Antrag angenommen, bekommst Du nach spätestens vier Wochen die endgültige Abgabefrist für Deine BA-Arbeit per Post. Sofern Du nach vier Wochen nichts vom Prüfungsbüro gehört hast, empfiehlt es sich hier noch einmal per E-Mail nachzufragen.

Diese Angaben findest Du in der für Dich geltenden Prüfungsordnung. Momentan beläuft sich die Bearbeitungszeit auf 10 Wochen, die Arbeit sollte einen Umfang von 7000 bis 8000 Wörter (etwa 25 Seiten) betragen.

Eine kleine Auswahl der Hilfsangebote:

  • Angebote des Studentenwerks (z.B. „Lange Nacht der aufgeschobenen Hausarbeiten“ und Schreibworkshops)
  • das Mentoring-Programm

Entweder stellst Du einen Antrag auf Studienabschluss, den Dir das Prüfungsbüro zuschickt, sobald die Gutachten zu Deiner BA-Arbeit vorliegen. Bitte stelle den Antrag erst, wenn Du alle Module nachweislich abgeschlossen hast und die BA-Arbeit bewertet ist, woraufhin Dein Zeugnis ausgestellt wird.

Oder Du lässt Dich durch die Studierendenverwaltung offiziell exmatrikulieren.

Ja, allerdings müssen dann mindestens 120 LP im Campus Management eingetragen sein und du musst Dir eine Leistungs-Stand-Bescheinigung bzw. eine sogenannte 2/3-Bescheinigung mit einer bestätigten Durchschnittsnote vom Prüfungsbüro ausstellen lassen. Dazu sendest Du Deinem Prüfungsbüro unter Angabe Deiner Matrikelnummer eine E-Mail, dass Du eine solche Bescheinigung benötigst. Bitte rechne mindestens zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit ein, da auf der Bescheinigung Deine gesamten Leistungen, also auch Dein Nebenfach, berücksichtigt werden müssen. Sobald die Bescheinigung fertig ist, erhältst Du eine Benachrichtigung vom Prüfungsbüro. Bitte überprüfe, ob auch wirklich alle Leistungen, die Du bereits erbracht hast, hier mit aufgeführt sind.

An anderen Universitäten können andere Regelungen gelten. Für eine Bewerbung auf einen Masterstudiengang an der HU musst Du z.B. mindestens 150 LP nachweisen.

Hier findest Du mehr Informationen zur Master-Bewerbung an der FU.

Wie für fast alle konsekutiven Masterstudiengänge gilt: für das 1. Fachsemester: 15.04.-31.05. (zum Wintersemester).

Weitere Infos zu den Fristen gibt es hier.

Das Prüfungsbüro. Du kannst die Unterlagen per Mail beantragen und nach Rückmeldung dort abholen.

Online hier (das Formular ist nur im Bewerbungszeitraum verfügbar), weitere Infos zur Bewerbung gibt es im FAQ zur Bewerbung an der FU.

Zulassungsvoraussetzung für den Master ist es, dass Du alle Leistungen für den BA-Abschluss bis zum 30.09. erbracht hast (Diese müssen bis dahin noch nicht beurteilt sein!). Danach bist Du für einen Masterstudiengang eingeschrieben und kannst Dich für kein BA-Seminar mehr anmelden!

Weitere Infos gibt es beim Info-Center (z.B. im Chat am Montag von 15-16 Uhr oder vor Ort in der Ilisstr. 4).

An den/die Ansprechpartner*in für den Master bei inhaltlichen, fachbezogenen Problemen.

An das Prüfungsbüro bei Fragen zu Anträgen/Nachweisen im Bachelorstudium.

An die Mentor*innen bei organisatorischen Problemen bzw. Fragen zur richtigen Ansprechperson.

Vorlesungsverzeichnis
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