Springe direkt zu Inhalt

Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung

Nein, nach derzeitiger Regelung gibt es keine Altersbeschränkung.

Nein, eine Bewerbung ist nur jeweils zum Wintersemester möglich. Eine Zulassung erfolgt nur einmal jährlich.

Es ist möglich, sich mit unvollständigem Abschluss zu bewerben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (vgl. Zugangssatzung des MA Sprachwissenschaft):

  • Es kann ersatzweise ein aktueller Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript) vorgelegt werden. Voraussetzung ist, dass Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 2/3 des Gesamtpensums bewertet worden sind und mindestens 14 Leistungspunkte in sprachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erworben wurden. Eine fristgerechte Fertigstellung der Abschlussarbeit vor Beginn des Masterstudiengangs muss möglich sein.
  • Das Abschlusszeugnis muss im Falle einer Zulassung zum MA Sprachwissenschaft innerhalb des ersten Semesters nachgereicht werden.

Ja, Fachhochschulabschlüsse zählen als Hochschulabschlüsse. Die inhaltliche Relevanz zum Master muss allerdings gegeben sein (siehe Zugangssatzung) wird überprüft.

Ja, wenn die erforderlichen Leistungen im Bereich Sprachwissenschaft gemäß Vergabesatzung erbracht wurden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass der Master in erster Linie sprachwissenschaftlich und forschungsorientiert ist. Der Ausbau der Fremdsprachenkompetenz ist eine Teilkomponente, bildet jedoch nicht den Schwerpunkt des Masterstudienganges.

Mithilfe der anabin-Datenbank können Sie überprüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt wird.

Ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss ist Voraussetzung für eine Bewerbung für den Masterstudiengang "Sprachwissenschaft".

Ja. Alle Studierenden, die einen ausländischen Abschluss erworben haben, müssen ihre Bewerbung über Uni-Assist einreichen. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, d.h. sie gilt auch für Deutsche, die z.B. ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben.

Mit letzter Sicherheit können Sie das nicht wissen. Es gibt keinen allgemeinen Referenzrahmen, der ECTS-Credits zu anderen Bewertungssystemen in Beziehung setzt. Wenn Ihre Universität im Rahmen von Austauschprogammen (z. B. Erasmus) mit anderen Universitäten in Kontakt steht, dann können Sie sich an den ECTS-Punkten orientieren, die solche Austauschstudenten für Kurse an Ihrer Universität erhalten. Unter Umständen kann Ihnen das für Sie zuständige Prüfungsbüro oder der Infoservice für ausländische Studierende weiterhelfen.

ECTS (European Credit Transfer System) ist ein europäisches Leistungsbewertungssystem, bei dem nicht nur die Prüfungsnote, sondern auch der für eine Lehrveranstaltung erforderliche Arbeitsaufwand berücksichtigt wird. Dabei wird für 30 Arbeitsstunden pro Semester 1 ECTS-Punkt vergeben. Zu den Arbeitsstunden zählen die Präsenzzeit, die Zeit für Vor-und Nachbereitung der Lehrveranstaltung sowie die Zeit für die Prüfungsvorbereitung, falls zutreffend.

Wir empfehlen, von Ihrer vorherigen Universität ein Dokument zu erbitten, in dem die örtlichen Regelungen zur Leistungsberechnung in Stunden oder das eigene Punktesystem und dessen Umrechnung in ECTS-Punkte erläutert werden. Dieses Dokument sollten Sie der Bewerbung beilegen, um Fehler oder Unsicherheiten bei der Umrechnung zu vermeiden.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Hier muss zwischen Bewerbung und Immatrikulation unterschieden werden.
Für eine unbefristete Immatrikulation werden höhere Anforderungen gestellt als für die Bewerbung.

Verbindliche Informationen finden Sie auf den zentralen Bewerbungsseiten der Freien Universität.

Bewerbung: Anerkannte Sprachnachweise für Deutsch auf Niveau DSH-1:
  • TestDaF mit mindestens Niveau 4 in zwei Prüfungsteilen und Niveau 3 in den beiden anderen
  • C1 GER
  • DSH-1
Immatrikulation: Anerkannte Sprachnachweise für Deutsch auf Niveau DSH-2
  • DSH-2 (Standardnachweis) oder Äquivalente:

- TestDaF ab TDN 4 in allen vier Prüfungsteilen (ab 4 x TDN 4)
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
- Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- Sprachdiplom II der KMK mit C 1 in allen Prüfungsteilen
- Feststellungsprüfung des Studienkollegs
- C 2-Zertifikat des Goethe-Instituts

Bitte beachten Sie:

Bewerber, deren Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht der Stufe DSH 2 oder darüber entsprechen, werden von der FU zur DSH-Prüfung eingeladen. Wird diese auf DSH-1 Niveau bestanden, wird der Bewerber befristet immatrikuliert und muss bis spätestens zum Ende des 2. Semesters die DSH 2 Prüfung erfolgreich absolvieren. Ansonsten kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Siehe auch die DSH-Infoseite des FU-Sprachenzentrums. In Ausnahmefällen kann von einem DSH-Nachweis abgesehen werden.


Nachweis von englischen Sprachkenntnissen

Hier wird nicht mehr zwischen Bewerbung und Immatrikulation unterschieden. Die geforderten Kompetenzen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden.

Anerkannte Sprachnachweise für Englisch (B2):
  • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule
  • IELTS 5.0
  • Cambridge Examinations:
    First Certificate (FCE)
    Advanced (CAE)
    Proficiency (CPE)
  • TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet 80
  • UNIcert® II

Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder den USA oder einem dort abgeschlossenen Studium müssen keine weiteren Zeugnisse über Englischkenntnisse zum Nachweis B1 GER und B2 GER vorgelegt werden.

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von der DSH befreit zu werden, auch wenn kein offizielles Äquivalent zur DSH vorliegt, aber hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachgewiesen werden können.

Anfragen oder Anträge richten Sie bitte an das Sprachenzentrum sprachenzentrum@fu-berlin.de

Nein, die eigene Muttersprache kann nicht als Fremdsprache belegt werden.

Für Masterstudiengängen gibt es derzeit keine generelle Regelung mit Maluspunkten oder Ähnlichem.
Eine Überschreitung der Regelstudienzeit sollte aber im Vorfeld mit dem Prüfungsbüro abgesprochen werden.